Stimmrecht für alle

Wer in der Schweiz lebt, soll hier abstimmen und wählen dürfen. Unabhängig von der Farbe des Passes. Jetzt Petition unterschreiben: https://stimmrechtfueralle.ch 

 

Statement von Gewählte Stimme zum 17. Mai: Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie

«Am 17. Mai, dem Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie, sollten alle mit und nicht nur über unsere queeren Nachbar*innen reden. Auch wir Migrant*innen. Die Mehrheit in unseren Gemeinschaften ist nicht LGBTQI+-feindlich, wie Untersuchungen zeigen. Homo- und Bisexualität, trans- und intergeschlechtliche Menschen gibt es auch bei uns, aber es wird oft tabuisiert. Wir sollten miteinander darüber reden. Am Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie fangen wir das Gespräch an!»

 

Aufruf: Rückstufung der Niederlassungsbewilligung (C)

Kennen Sie Ausländer*innen, die ihre C-Bewilligung wegen fehlenden Sprachkenntnissen verloren haben oder verlieren könnten?

Dann kontaktieren Sie uns bitte! – 044 721 10 50, office@ncbi.ch

Im Ausländer- und Integrationsgesetz sind 2019 strengere Bestimmungen zur Erteilung der Niederlassungsbilligung (Ausweis C) in Kraft getreten. Die Bewilligung wird nur noch erteilt, wenn die Integrationskriterien erfüllt sind. Dazu gehört auch, dass die Gesuchsteller*innen Niveau A2 (mündlich) und A1 (schriftlich) in der am Wohnort gesprochenen Landessprache erreichen. Die Niederlassungsbewilligung C wird also nicht automatisch verlängert, wenn gewisse Integrationsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Dies kann dazu führen, dass die C-Bewilligung rückgestuft wird zu einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B).

«Gewählte Stimme» ist ein Zusammenschluss von Ratsmitgliedern mit Migrationshintergrund auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene. Wir setzen uns dafür ein, dass die Anliegen und Anregungen von Menschen mit Migrationshintergrund stärker in der schweizerischen Demokratie vertreten werden.  Wir sind auf der Suche nach Menschen, die von diesen integrationsrechtlichen Bestimmungen, spezifisch aufgrund der Sprachkenntnisse,  betroffen sind und ihre C-Bewilligung verloren haben oder um diese fürchten müssen. Gewählte Stimme möchte diese Fälle sammeln, um sie dann öffentlichkeitswirksam einzusetzen und so auf diesen Missstand  aufmerksam zu machen!

Sind Sie oder Menschen, die Sie kennen betroffen? Dann melden Sie sich gerne bei uns unter:

NCBI, 044 721 10 50, office@ncbi.ch

Freundliche Grüsse

Gewählte Stimme

Rupan Sivaganesan, Koordinator Gewählte Stimme
Mustafa Atici
Suthakaran Ganapathipillai
Kannathasan Muthuthambi
Sri Rasamanickam
Bülent Pekerman

Aufruf Rückstufung B/C-Bewilligung

 

Medienmitteilung, Februar 2021

„Gewählte Stimme“ bezieht Stellung zur Volksinitiative „Ja zum Verhüllungsverbot“ am 7. März 2021 und meint: Nein

Am 7. März 2021 stimmen die stimmberechtigten Schweizer*innen über das Verhüllungsverbot, auch bekannt als Burkaverbot, ab. Diese Initiative beschneidet die Selbstbestimmung und schürt die Stigmatisierung und Pauschalisierung von muslimischen Menschen, die grossmehrheitlich einen Migrationshintergrund haben. Als Zusammenschluss von Ratsmitgliedern mit Migrationshintergrund sagen wir klar NEIN zur Volksinitiative.

Stellungnahme Burkaverbot D

 

 

Medienmitteilung, September 2020

In Andenken an George Floyd

Am 25. Mai 2020 verlor der Afroamerikaner George Floyd im US-Bundesstaat Minnesota bei einem brutalen Einsatz durch die Polizei sein Leben. Wir als Mitglieder von «Gewählte Stimme» sind entsetzt über das Vorgehen der Polizei und trauern um George Floyd und die anderen Opfer von Gewalt durch Sicherheitskräfte und strukturellen Rassismus in den USA, in der Schweiz und in unseren Herkunftsländern.

Die «Gewählte Stimme» bekräftigt ihren Widerstand gegen Rassismus und möchte sich zusammen mit anderen für den Abbau von Rassismus in der Schweiz weiterhin einsetzen.

Stellungnahme D

 

Medienmitteilung, 16. September 2020

„Gewählte Stimme“ bezieht Stellung zur Volksinitiative „Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)“ am 27. September 2020 und meint: Nein zur Begrenzungsinitiative. 

Am 27. September 2020 stimmt die Schweiz über die Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» ab. Die Begrenzungsinitiative will die Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union und gefährdet somit die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union.

„Gewählte Stimme“ empfiehlt allen Stimmberechtigten ein überzeugtes NEIN am 27. September 2020.

Stellungnahme Begrenzungsinitiative D

 

Medienmitteilung, Zürich und Thalwil, 25. September 2019

Neue Auswertung zeigt, wie stark Nationalratsmitglieder diskriminieren.Die zweite schweizerische Anti-Diskriminierungsauswertung zeigt ausserordentlich grosse Unterschiede unter den Nationalratsmitgliedern. Beim Diskriminierungsschutz weisen ihre Haltungen einen Unterschied von bis zu 100% auf. Beim Diskriminierungsschutz kann eine Stimme entscheidend sein, d.h. die Oktober-Wahlen könnten Neues  ermöglichen.

Medienmitteilung D
Communiqué de presse F

Wahlempfehlungen von Secondas Zürich und „Gewählte Stimme der MigrantInnen für alle“ für die nationalen Wahlen am 20. Oktober 2019.

Die Schweiz steht in Sache rechtlichem Diskriminierungsschutz hinten an. Im Vergleich zu Ländern wie Deutschland, Grossbritannien oder den USA schneidet die Schweiz mangelhaft ab. Die Bundesverfassung garantiert mit Artikel 8 die Rechtsgleichheit unabhängig von Herkunft, Rasse, Geschlecht, Alter, Sprache, sozialer Stellung, Lebensform, religiöser, weltanschaulicher oder politischer Überzeugung oder einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung. Ausgenommen bei Geschlechtergleichstellung und Behinderung fehlt ein Gesetz, welches dieses Grundrecht umsetzt.

„Es braucht einheimische sowie zugewanderte Parlamentsmitglieder, die in der Politik die Interessen der 40% der Schweizer Bevölkerung mit Migrationshintergrund vertreten“, sagt Rupan Sivaganesan von «Stimme der gewählten MigrantInnen», Kantons- und Gemeinderat aus Zug. „Die Wahlbevölkerung soll über die Positionen der Bisherigen informiert werden! Es freut uns, dass sich in fast allen Parteien Parlamentsmitglieder überdurchschnittlich klar gegen die verschiedenen Arten von Diskriminierung einsetzen.“

„Immer wieder erlebe ich im politischen Alltag, dass der Einsatz für Minderheiten und Diskriminierte zu gehässigen Reaktionen führt. Umso mehr freue ich mich über alle Politiker*innen, die dennoch am Leitsatz der Bundesverfassung festhalten, ‚dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen‘ – dazu gehört für mich ganz wesentlich auch der Diskriminierungsschutz,“ sagt Balthasar Glättli, Fraktionspräsident GRÜNE „Der Schutz vor Diskriminierung ist ein fundamentales Menschenrecht – hier dürfen wir keine Abstriche hinnehmen,“ sagt Isabel Garcia, Präsidentin Secondas Zürich und GLP Gemeinderätin von Zürich.

Ron Halbright von NCBI Schweiz sagt: „Die Wähler und Wählerinnen sollen wissen, wer für oder gegen Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft, Asylstatus oder Behinderung gestimmt hat. Diskriminierungsschutz geht uns alle irgendwie an.“ Die „Stimme der Gewählten MigrantInnen für alle“ und NCBI Schweiz haben das Abstimmungsverhalten von 226 Nationalratsmitgliedern der zu Ende gehenden Legislatur bei 36 Abstimmungen in 10 Bereichen des Diskriminierungsschutzes ausgewertet (Liste der Geschäfte in Anhang 2). Neu wurde das Thema Diskriminierung aufgrund von „Geschlechteridentität“ zusammen mit dem bisherigen Thema „Sexuelle Orientierung“ aufgenommen. Die Auswertung der Abstimmungen im Nationalrat über parlamentarische Geschäfte in diesem Bereich legt sowohl völlige Unterstützung als auch extremste Ablehnung an den Tag. Die Auswertung zeigt nämlich, dass die Zustimmung der einzelnen Nationalratsmitglieder beim Schutz vor Diskriminierung in den 36 analysierten Geschäften von 2015 bis 2019 zwischen 0% (überhaupt keine Unterstützung) und 100% (Unterstützung in allen Fällen) liegt. Der Wert ergibt sich aus dem Durchschnitt der erzielten Werte in den 10 Bereichen. Die einzelnen Bereiche bestehen zum Teil aus mehreren Geschäften: Der Bereich «Sexuelle Orientierung / Geschlechter-identität» umfasst beispielsweise 6 Geschäfte.

Insgesamt liegt der Durchschnitt der Parlamentsmitglieder der zu Ende gehenden Legislaturperiode bei 59% (2011-2015 war es nur 57%), was bedeutet, dass im Parlament eine Mehrheit für den Schutz vor Diskriminierung steht. Es zeigt sich, dass Diskriminierungsschutz am meisten (alle über 60%) bei Geschlechteridentität / sexuelle Orientierung, gefolgt von Asylsuchenden, Kinderrechten und Menschen mit Behinderung unterstützt wurde. Am wenigsten Unterstützung (40% oder weniger) gab es für den allgemeinen Diskriminierungsschutz und beim Thema Alter. Die übrigen Themen (Ausländer/innen, Gleichstellung Mann / Frau, Rassismus, Religionsfreiheit) wurden von 45 bis 58% der Nationalratsmitglieder unterstützt. Bezogen auf die einzelnen Nationalratsmitglieder werden die ersten 64 Plätze mit 98% bis 100% mit einem (fast) perfekten Resultat von 52 Mitgliedern der SP und 12 der Grünen belegt, während die letzten 27 Plätze (von 0% bis 10%) von 27 SVP- Parlamentsmitgliedern belegt werden – 2 davon hatten das Resultat 0% (siehe Anhang 1). Ein Vergleich mit dem Rating von 2011-15 zeigt Fortschritt: damals hatten mehr als doppelt so viele Ratsmitglieder (SVP: 54; FDP: 2) ein Rating von weniger als 6%; siebenfach so viele (14) hatten 0%.

Die Auswertung nach Fraktionen zeigt, dass jene der SP mit 99.7% und jene der Grünen mit 97.5% Zustimmung zum Diskriminierungsschutz das Rating anführen, während die Fraktion der SVP mit 11.1% den letzten und der FDP den zweitletzten Platz mit 39,0% belegen. Dazwischen bilden die BDP-, CVP- und die GLP-Fraktionen einen Block mit zwischen 56,9% und 63,2% Zustimmung (siehe Anhang 1). Die Unterstützung der Mitte-Parteien ist für die Annahme eines Gesetzes zum Diskriminierungsschutz entscheidend. Wobei die SVP durchschnittlich für eines der zehn Themen gestimmt hat, hat die FDP im Schnitt vier und die Mitte-Parteien sechs Themen zugestimmt. Einige Mitglieder der BDP-, CVP-, EVP-, FDP- und SVP-Fraktionen fallen im Score auf, da sie überdurchschnittlich für den Diskriminierungsschutz eingesetzt haben (>59%).

Secondas Zürich
Isabel Garcia
079 652 85 19

Stimme der gewählten MigrantInnen für alle
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Ron Halbright
076 490 10 50

Medienmitteilung, Zürich und Thalwil, 16. September 2019

Secondas Zürich und «Stimme der gewählten MigrantInnen für alle» empfehlen mehr als 380 Kandidierende aus fast allen Parteien und Kantonen für die nationalen Wahlen am 20. Oktober 2019 basierend auf ihren Stellungnahmen zu Einbürgerungs-, Partizipations- und Diskriminierungsthemen. Es zeigt sich, dass Diskriminierungsschutz, politische Partizipation für AusländerInnen und kürzere Wohnsitzfristen bei der ordentlichen Einbürgerung bessere Chancen im neuen Parlament haben werden.

Medienmitteilung D
Communiqué de presse F

Wahlempfehlungen von Secondas Zürich und „Gewählte Stimme der MigrantInnen für alle“ für die nationalen Wahlen am 20. Oktober 2019.

Erstmals wurde im Rahmen der Kampagne zu den nationalen Wahlen von MigrantInnenorganisationen eine schweizweite Umfrage zu aktuellen Fragen der Migrations- und Integrationspolitik durchgeführt. Alle Kandidierenden für den National- und Ständerat wurden über die kantonalen Parteisekretariate eingeladen, an der Befragung teilzunehmen, und ihre Positionen zu den Anliegen der 40% der Bevölkerung mit Migrationshintergrund publik zu machen. Die Umfrage wurde den Parteisekretariaten dreisprachig – deutsch, französisch und italienisch – zur Verfügung gestellt. Basierend auf den Rückmeldungen wurde in den letzten Tagen eine Wahlempfehlung erstellt.

Mehr als 380 Kandidierende aus 19 Kantonen und aus fast allen Parteien (AL/PdA/EàG/FA/PC, BDP, CVP, EDU, EVP, FDP, GLP, GPS, Piraten, SP) haben mindestens fünf der sieben Fragen (für Details siehe Annex I) aus der Perspektive der Migrationsbevölkerung positiv beantwortet. Sie erhalten eine namentliche Wahlempfehlung von Secondas Zürich und „Gewählte Stimme“ (gemäss beigefügter Liste). Konkret werden 366 Kandidierende für den Nationalrat und 22 für den Ständerat zur Wahl empfohlen. Insgesamt haben 466 KandidatInnen an unserer Wahlbefragung teilgenommen, was einem Anteil von 10 % der total 4600 für die nationalen Wahlen gemeldeten BewerberInnen entspricht.

Gemäss Angaben des Bundesamtes für Statistik (BfS) weisen rund 40% der Schweizer Bevölkerung einen Migrationshintergrund auf. Im politischen Alltag spielen PolitikerInnen mit Migrationshintergrund allerdings immer noch eine viel zu kleine Rolle; sie sind in den Parlamenten – dies übrigens auf allen drei Staatsebenen – deutlich untervertreten. Gerade in einer direkten Demokratie mit ihren vielfältigen Mitsprache- und Mitgestaltungselementen ist eine möglichst breite Einbindung aller Bevölkerungsgruppen aber eine wichtige Voraussetzung für das gute Funktionieren und den Erfolg des politischen Systems. Sowohl das Netzwerk «Stimme der gewählten MigrantInnen für alle» wie auch der Verein Secondas Zürich setzen sich seit vielen Jahren für eine angemessene Repräsentation und Sichtbarkeit von PolitikerInnen mit Migrationshintergrund ein.

„Es braucht einheimische sowie zugewanderte Parlamentsmitglieder, die in der Politik die Interessen der 40% der Schweizer Bevölkerung mit Migrationshintergrund vertreten“, sagen Isabel Garcia von Secondas Zürich und Rupan Sivaganesan von «Stimme der gewählten MigrantInnen». „Die Wahlbevölkerung soll über die Positionen der Kandidierenden informiert werden! Es freut uns, dass in fast allen Parteien zahlreiche Kandidierende gibt, die Stellung für die Interessen der Migrationsbevölkerung nehmen, sich klar gegen Diskriminierung einsetzen und sich für eine zeitgemässe Ausgestaltung von Einbürgerungen und politischer Partizipation einsetzen.“

SozialdemokratInnen, Grüne, EVP und Alternative besonders antwortfreudig
Bezüglich der eingegangenen Antworten kann festgestellt werden, dass die Kandidierenden der SP in allen drei Landesteilen unseren Fragebogen besonders häufig ausgefüllt haben, KandidatInnen der Grünen Partei haben insbesondere in der deutsch- und französischsprachigen Schweiz überdurchschnittlich oft an der Umfrage teilgenommen. Bemerkenswert ist auch die hohe Rücklaufquote von Kandidierenden der Parteienkoalition AL/PdA/EàG /FA/PC und der EVP in gewissen Kantonen. Andererseits haben KandidatInnen der beiden Bundesratsparteien FDP und SVP eher zurückhaltend auf unsere Umfrage reagiert. Die Kandidierenden von CVP, GLP und BDP weisen durchschnittliche Teilnahmequoten auf. Dass die beiden Organisationen «Stimme der gewählten MigrantInnen für alle» und Secondas Zürich im rot-grünen Politlager über einen höheren Bekanntheitsgrad verfügen als in der Mitte oder in bürgerlich-konservativen Kreisen, hat bei der Rücklaufquote und damit den Ergebnissen sicher eine Rolle gespielt.

Beachtliche Zustimmungsraten mit deutlichen Akzenten
Insgesamt erreichen alle sieben gestellten Fragen Zustimmungsraten zwischen 70 und 90 %; angesichts der überdurchschnittlichen Umfragebeteiligung von Kandidierenden aus dem rot-grünen Lager ist dies keine Überraschung. Dennoch zeigt eine vertiefte Analyse der Antworten zu den einzelnen Fragen folgendes, differenziertes Bild:

Diskriminierungsschutz hat gute Chancen:
Der in Punkt 7 der Umfrage thematisierte Diskriminierungsschutz – ein klassisches Anliegen von links-grün – der auch gesetzlich verankert werden soll, wird von über 90 % der Umfrageteilnehmenden unterstützt, das Anliegen ist heute sowohl in den Mitte-Parteien und auch bis weit in bürgerliche Kreise hinein unbestritten. Eine entsprechende Vorlage sollte im neuen Parlament also gute Aussichten auf Erfolg haben. In der nun zu Ende gehenden Legislatur hat ein wichtiger Vorstoss in diesem Bereich (16.3626Mo. RK-NR. Konkreter Aktionsplan für den Schutz vor Diskriminierung) im Nationalrat äusserst knapp – nämlich durch Stichentscheid des Präsidenten – eine Mehrheit verfehlt.

– Automatische Einbürgerung der 2. AusländerInnen-Generation zurzeit nicht mehrheitsfähig: 
Anders präsentiert sich die Situation bei der Frage nach der automatischen Einbürgerung von AusländerInnen, die in zweiter Generation in der Schweiz leben: Zustimmend äussern sich hier fast ausschliesslich Kandidierende aus SP, GPS, der Parteienkoalition AL/PdA/EàG/FA/PC sowie der GLP, wobei bei den Grünliberalen die Unterstützung des Anliegens schon weniger deutlich ausfällt. Die Zustimmung nimmt dann in den anderen Mitte-Parteien weiter ab und bei den KandidatInnen aus dem bürgerlich-konservativen Lager fällt das Anliegen schliesslich fast komplett durch. Allfällige Vorstösse zu diesem Thema dürften also auch im neuen Parlament nicht von Erfolg gekrönt sein.

– Reale Hoffnung auf Mehrheiten bei politischer Partizipation für AusländerInnen und kürzeren Wohnsitzfristen bei der ordentlichen Einbürgerung:
Interessante Ergebnisse zeitigt die Umfrage bei den Themen politische Partizipation für AusländerInnen und kürzere Wohnsitzfristen für die ordentliche Einbürgerung. Im Gegensatz zu noch vor wenigen Jahren werden diese Anliegen von den GLP-Kandidierenden fast lückenlos und von denjenigen der anderen Mitte-Parteien mehrheitlich befürwortet, Unterstützung kommt auch von zahlreichen FDP-KandidatInnen. Die Rückmeldungen auf unseren Fragebogen sprechen hier eine deutliche Sprache: Gut 50 Kandidierende der Mitte- und bürgerlichen Parteien EVP, CVP und FDP unterstützen die beiden Forderungen – gleichzeitig lehnen sie grossmehrheitlich eine automatische Einbürgerung der 2. AusländerInnen-Generation ab. Diese Entwicklung ist Teil eines generellen Trends hin zu mehr Offenheit bei Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, der sich in den letzten Jahren bei Themen wie beispielsweise der Ehe für Alle und der Liberalisierung des Cannabis-Konsums gezeigt hat. Dieser erfreuliche Trend erreicht nun jetzt langsam aber sicher auch die Partizipations- und Einbürgerungsfragen, wie eine Analyse der Smartvote-Profile der Kandidierenden ebenfalls bestätigt. Es gibt also klare Anzeichen dafür, dass die Voraussetzungen für breit abgestützte Lösungen bei der politischen Partizipation von AusländerInnen sowie kürzeren Wohnsitzfristen und weniger Wohnsitzbürokratie bei der Vergabe des roten Passes an sich gegeben sind – es liegt nun an den ParlamentarierInnen diese verbesserte Ausgangslage ab 21. Oktober 2019 für konkrete und mehrheitsfähige Vorschläge zu nützen.

Kumulieren und panaschieren:
für (mehr) echte Vielfalt und Repräsentanz im Parlament Die auffallende Diversität der empfohlenen Kandidierenden erlaubt es, individuell Persönlichkeiten in den National- oder Ständerat zu wählen, die der eigenen politischen Haltung entsprechen und die zeitgemässe, offene und fortschrittliche Positionen in der Migrations- und Integrationspolitik vertreten. Insgesamt können wir für den Nationalrat Wahlempfehlungen für 19 Kantone – alle ausser AR, AI, GL, NW, OW, SZ und UR – und bei den Ständeratswahlen für immerhin 13 Kantone aussprechen. Besonders erfreulich ist, dass für 17 Kantone – und für GR und VS immerhin teilweise – so viele KandidatInnen empfohlen werden können, dass damit die ganze NR-Wahlliste ausgefüllt werden kann. Wenn es der Migrations-Community, die in der Schweiz wählen und abstimmen kann, mit ihren Anliegen also ernst ist, dann hat sie es zusammen mit allen Stimmberechtigten, die unsere Forderungen unterstützen, am 20. Oktober 2019 bei 187 der 200 Sitze im Nationalrat in der Hand: Konsequent kumulieren und panaschieren für (mehr) echte Vielfalt und Repräsentanz im Parlament ab dem 21. Oktober 2019 – dazu rufen wir alle wahlberechtigten Mitglieder, SympathisantInnen und FreundInnen auf!

Secondas Zürich
Isabel Garcia
079 652 85 19

Stimme der gewählten MigrantInnen für alle
Rupan Sivaganesan
079 911 22 22

Ron Halbright
076 490 10 50

Medienmitteilung, 13. August 2019

Secondas Zürich und «Stimme der gewählten MigrantInnen für alle» befragen Kandidierende für nationale Wahlen zu Einbürgerungs-, Partizipations- und Diskriminierungsthemen: Wer vertritt die Interessen der 40% der Bevölkerung mit Migrationshintergrund?

Medienmitteilung D
Communiqué de presse F

Erstmals wird im Rahmen der Kampagne zu den nationalen Wahlen am 20. Oktober 2019 von MigrantInnenorganisationen eine schweizweite Umfrage zur Migrations- und Integrationspolitik lanciert und eine Wahlempfehlung publiziert. Alle Kandidierenden für den National- und Ständerat wurden via die kantonalen Parteisekretariate eingeladen, an der Befragung teilzunehmen. Gemäss Angaben des Bundesamtes für Statistik (BfS) weisen rund 40% der Schweizer Bevölkerung einen Migrationshintergrund auf. Im politischen Alltag spielen PolitikerInnen mit Migrationshintergrund allerdings immer noch eine viel zu kleine Rolle und sind in den Parlamenten – dies übrigens auf allen drei Staatsebenen – deutlich untervertreten. Gerade in einer direkten Demokratie mit ihren vielfältigen Mitsprache- und Mitgestaltungselementen ist eine möglichst breite Einbindung aller Bevölkerungsgruppen aber eine wichtige Voraussetzung für das gute Funktionieren und den Erfolg – sowohl das Netzwerk « Stimme der gewählten MigrantInnen für alle » wie auch der Verein Secondas Zürich setzen sich seit vielen Jahren für eine angemessene Repräsentation und Sichtbarkeit von PolitikerInnen mit Migrationshintergrund ein.

„Wer vertritt in der Politik die Interessen der 40% der Schweizer Bevölkerung mit Migrationshintergrund?“ fragen Isabel Garcia von Secondas Zürich und Rupan Sivaganesan von «die gewählte Stimme der MigrantInnen». „Die Wahlbevölkerung soll über die Positionen der Kandidierenden informiert werden!“

Im Hinblick auf die National- und Ständeratsratswahlen vom 20. Oktober 2019 haben das «die gewählte Stimme der MigrantInnen» und Secondas Zürich zusammen gespannt und gemeinsam einen Fragebogen erarbeitet, der es den Kandidierenden ermöglicht, ihre Positionen zu aktuellen Fragen der Migrations- und Integrationspolitik publik zu machen.

Folgende Fragen haben wir den Kandierenden für den National- und Ständerat gestellt:

1. Befürworten Sie die Einführung von niederschwelligen und unkomplizierten Mitsprache-Instrumenten, die auch AusländerInnen offen stehen (z.B. AusländerInnen-Initiative, AusländerInnen-Motion oder Bevölkerungsantrag)?

2. Befürworten Sie eine Weiterentwicklung des Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht: Keine Mindestwohnsitzfristen in Gemeinden und Kantonen, keine Einbürgerungen durch

Kommissionen oder Gemeindeversammlungen, Einbürgerung unabhängig von ausländerrechtlichen Status zur Zeit des Gesuches, Reduktion der Wohnsitzfrist in der Schweiz auf 5 bis maximal 7 Jahre sowie Beschränkung auf standardisierte, objektive Kriterien (Deliktfreiheit, wirtschaftliche Selbständigkeit, angemessene Kenntnisse in einer der vier Landessprachen).

3. Befürworten Sie die automatische Einbürgerung von AusländerInnen, die in zweiter Generation in der Schweiz leben?

4. Wie haben Sie am 12. Februar 2017 bei der Vorlage über die erleichterte Einbürgerung von jungen AusländerInnen der dritten Generation abgestimmt?

5. Befürworten Sie, dass Sans-Papiers ihren Aufenthaltsstatus einfacher regularisieren können sowie eine Vereinheitlichung der verschiedenen kantonalen Handhabungen in Richtung des Genfer Projekts „Operation Papyrus“?

6. Sind Sie der Auffassung, dass Ihre Partei Kandidaturen von Personen mit Migrationshintergrund fördern sollte?

7. Würden Sie das folgende Statement unterzeichnen? „Ich unterstütze Artikel 8 der Bundesverfassung ohne Wenn und Aber. Im Parlament werde ich mich dafür einsetzen, dass Artikel 8 ohne Einschränkung eingehalten und in einem Gleichstellungsgesetz umgesetzt wird.“

Die Resultate der Umfrage werden für Ende August 2019 erwartet. Zwischen Anfang und Mitte September 2019 werden Secondas Zürich und « Stimme der gewählten MigrantInnen für alle » – wiederum in einer gemeinsamen Medieninformation – die Ergebnisse der Befragung publizieren. Gleichzeitig werden wir auch eine Wahlempfehlung für diejenigen Kandidierenden veröffentlichen, die eine hohe Übereinstimmung mit unseren Positionen erreichen.

Weitere Informationen und Rückfragen

Secondas Zürich
Isabel Garcia
079 652 85 19

Stimme der gewählten MigrantInnen für alle
Rupan Sivaganesan
079 911 22 22

Ron Halbright
076 490 10 50

Medienmitteilung D
Communiqué de presse F

Medienmitteilung: 09. November 2018

Menschen mit Migrationshintergrund in der Schweizer Politik krass untervertreten

An der Tagung „Mobilisierung von Menschen mit Migrationshintergrund für die Schweizer Politik: Wer ist dafür verantwortlich?“ in Bern, am 09.11.18 wurde die Chancen und Herausforderungen umfassend betrachtet.

„Migrantinnen und Migranten sind in der Politik krass untervertreten“ sagt Rupan Sivaganesan, Kantons- und Gemeinderat im Kanton Zug. „Obwohl rund 40% der Bevölkerung der Schweiz einen Migrationshintergrund haben, sind wir nur wenige Prozent der Ratsmitglieder auf allen politischen Ebenen.“

Beim Podium zur Rolle der Medien haben Prof. Bonfadelli sowie Bundeshausjournalisten von NZZ, Tages Anzeiger und Republik bestätigt, dass die Stimmen der Migrant_innen im Journalismus weitgehend fehlen und dass die Berichterstattung zu Migrationsthemen oft negativ besetzt ist. Ein Grund dafür ist, dass eine leicht erreichbare, fachlich qualifizierte, koordinierte Dachorganisation für Migrant_innen und ihre Anliegen fehlt. Weiter gibt es nicht viele nationale Politiker_innen mit Migrationshintergrund – und die wenigen dieser Ratsmitglieder wollen und sollen auch nicht nur zu diesen Themen auftreten, wie Nationalrätin Sibel Arslan an der Tagung bestätigte.

Bei vielen Migrant_innen ist wichtig, ob im Elternhaus politische Themen am Küchentisch aufgegriffen wurden und ob sie aus Ländern mit einem demokratischen System stammen, wie Prof. Nenad Stojanovic in seinem Referat aufgezeigt hat. Aber auch ein starkes Interesse für Politik ist nicht ausreichend, wenn fremd klingende Namen von den Wähler_innen gestrichen werden, wie seine Untersuchung demonstriert. Hier müssen die Parteien über die Bücher: das Elektorat mit Migrationshintergrund stellt ein riesiges, aber aktuell noch vernachlässigtes Potenzial dar, das bei nächsten Wahlen durch chancenreichere Listenplätze und faire Wahlbedingungen unbedingt stärker und aktiver einbezogen werden muss.

Im Parlament und in der Medien kommen Frauen zu Frauenfragen und Bauern über Themen, welche die Landwirtschaft betreffen, zum Wort. Wer spricht über Migrationsthemen? Die Politik, die Medien und die Migrant_innen haben eine Mitverantwortung, diese Lücke in der Schweizer Demokratie zu schliessen. Welche Rolle nehmen dabei die Zugewanderten und Einheimischen, die Parteien und die Verwaltung sowie die Vereine und Medien ein? Welche Ansätze aus der Schweiz oder dem Ausland sind vielversprechend?

Die Gewählte Stimme (GS) setzt sich dafür ein, die Präsenz der Menschen mit Migrationshintergrund und ihrer Stimmen in der Politik zu erhöhen. Nach der erfolgreichen Tagung 2015 «Ratsmitglieder mit Migrationshintergrund: Ist die Schweiz bereit?» führt Gewählte Stimme eine weitere Tagung durch.

Gewählte Stimme „Gewählte Stimme“ ist ein politisch neutraler Zusammenschluss von aktuellen und ehemaligen kommunalen, kantonalen und nationalen Ratsmitgliedern mit Migrationshintergrund (www.gewaehlte-stimme.ch). Das Ziel ist, dass die Stimmen der Betroffenen in den öffentlichen Debatten um Migration und Integration zunehmend gehört werden. Gewählte Stimme wird von Rupan Sivaganesan (Kantons- und Gemeinderat Zug) koordiniert. Des Weiteren gibt es eine Steuergruppe, bestehend aus Ratsmitgliedern aus verschiedenen Kantonen, und ein Sekretariat, welche von NCBI Schweiz (www.ncbi.ch) geleitet wird.





Medienmitteilung:
29. September 2016

Erleichtere Einbürgerung der 3. Generation: Fortschritt, aber nur ein erster Schritt zur Einbürgerung bei der Geburt

Voraussichtlich am Freitag 30. September wird nach mehreren Jahren die erleichtere Einbürgerung für Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation vom Parlament verabschiedet. Die Ratsmitglieder mit Migrationshintergrund von „Gewählte Stimme“ feiern mit, fordern jedoch weitere Schritte mit dem Ziel Einbürgerung bei der Geburt (ius soli), die in vielen Ländern schon lange gilt. Die Verfassungsrevision ist das Ergebnis einer vor acht Jahren eingereichten parlamentarischen Initiative der Nationalrätin Ada Marra (Waadt). Der Weg dazu war harzig: in einer Volksabstimmung 2004 hat weniger als ein Drittel der Stände die Bedingungen für die dritte Generation lockern wollen. Im Herbst 2015 musste der Ständeratspräsident sogar den Stichentscheid fällen, damit der Rat überhaupt auf die Vorlage eintrat.

NR Angelo Barrile (Zürich) – wie NR Marra von Eltern aus Italien in der Schweiz geboren – und Mitglied von „Gewählte Stimme sagt: „Erleichterte Einbürgerung der dritten Generation ist ein Fortschritt, aber nur ein erster Schritt zur Einbürgerung bei der Geburt. Wer immer noch fordert, dass Menschen wie Frau Marra oder ich, die in der Schweiz geboren sind und das Leben hier verbringen, nicht Schweizer Bürger oder Bürgerin werden dürften, ignoriert die Tatsache, dass die Schweiz schon lange ein Migrationsland ist.“

Der Zuger Kantonsrat Rupan Sivaganesan, der als Junge in die Schweiz kam und die „Gewählte Stimme“ koordiniert, gibt zu bedenken: „Wir feiern mit, sind aber nicht zufrieden. Trotz der historischen Akzeptanz der dritten Generation bleiben eine Ablehnung und Entrechtung der zweiten Generation nach wie vor bestehen. Wer jetzt noch dagegen ist, spaltet die Gesellschaft und anerkennt nicht die Leistung der Migranten und Migrantinnen, die in der Schweiz leben, arbeiten, lernen und sich für das Zusammenleben einsetzen. Tatsache ist, wer hier geboren ist, soll in allen Teilen der Gesellschaft partizipieren können.“

Basler Grossrat Mustafa Atici, „Gewählte Stimme“-Mitglied, der die SP Migration präsidiert und als Erwachsener in die Schweiz kam, kündigt an: „Wir ermutigen alle, sich über die Einbürgerung zu informieren und aktiv dafür einzusetzen. Wer hier lebt, arbeitet, lernt, Steuern bezahlt, soll auch in der Politik mitreden können. Viele wissen nicht, wie sich einbürgern. Jeder Kanton und jede Gemeinde, jeder Verein und Nachbar soll Ausländer und Ausländerinnen aktiv ermutigen und unterstützen, sich um die Einbürgerung zu kümmern.“

„Gewählte Stimme der MigrantInnen für alle“ ist ein politisch neutraler Zusammenschluss von aktuellen und ehemaligen kommunalen, kantonalen und nationalen Ratsmitgliedern mit Migrationshintergrund (www.gewaehlte-stimme.ch). Das Ziel ist, dass die Stimmen der Betroffenen in den öffentlichen Debatten um Migration und Integration zunehmend gehört werden. Gewählte Stimme wird von Rupan Sivaganesan (Kantons- und Gemeinderat Zug) koordiniert. Des Weiteren gibt es eine Steuergruppe, bestehend aus Ratsmitgliedern aus verschiedenen Kantonen, und ein Sekretariat, welche von NCBI Schweiz geleitet wird.

Medienmitteilung:
15. Mai 2016

Asylgesetz: „Ja, aber“ am 5. Juni 2016

Die Gewählte Stimme, ein Zusammenschluss von Ratsmitgliedern mit Migrationshintergrund, empfiehlt ein
„Ja“ am 5. Juni 2016 zum neuen Asylgesetz – auch wenn dazu Korrekturen noch nötig sind. (pdf)

Medienkonferenz:
Mittwoch 17.9. um 10 Uhr, NCBI, Schwanengasse 9, Bern

Neue Untersuchungen zeigen Diskriminierung auf dem Schweizer Wohnungsmarkt: In gewissen Regionen werden rund 10% der Bewerber mit ausländisch klingendem Namen bei der Anfrage um eine Wohnungsbesichtigung benachteiligt. „Gewählte MigrantInnen“ verlangt Massnahmen.

Zuger Kantonsrat Rupan Sivaganesan, Koordinator Gewählte Stimme Prof. Ben Jann, Institut für Soziologie der Universität Bern Fatma Tekol, ehem. Soloturner Kantonsrätin, Gewählte Stimme Ron Halbright, NCBI Schweiz
Zwei neue Untersuchungen weisen anschaulich diskriminierendes Verhalten auf dem Schweizer Wohnungsmarkt nach. Im Rahmen der Untersuchungen vom Institut für Soziologie der Universität Bern von Prof. Jann sowie der Untersuchung von NCBI Schweiz im Auftrag von „Stimme der gewählten MigrantInnen für alle“ wurden auf Wohnungsinserate Anfragen für Besichtigungstermine per Email gestellt, wobei Bewerber durch Vermieter oder Verwaltung lediglich aufgrund eines ausländisch klingenden Namens benachteiligt wurden. „Wir fordern einen gesetzlichen Schutz, um der offensichtlich fehlenden Fairness im Wohnungsmarkt entgegenzutreten. Diskriminierung ist nicht mit den Grundwerten der Schweiz vereinbar“, sagt Rupan Sivaganesan von „Gewählte Stimme“. „Wir sind überzeugt, dass viele Vermieter, gleich ob Besitzer oder Vermittlungsagenturen, nicht diskriminieren. Warum gibt es jedoch in einem Land, in dem mehr als ein Viertel der Bevölkerung Migrationshintergrund hat, immer noch Diskriminierung? Was kann dagegen gemacht werden? Als Ratsmitglieder mit Migrationshintergrund kennen wir die Problematik im Wohnungsmarkt und setzten uns ein für konkrete Schritte zur Verbesserung der Situation.“

Zahlreiche Berichte von Betroffenen bestätigen die Schlussfolgerung, dass Menschen aus bestimmten Kulturkreisen von Vermietenden weniger erwünscht sind und deswegen auf engsten Raum leben und mehr bezahlen müssen, um überhaupt eine Wohnung zu finden. Personen mit ausländisch klingenden Namen wird in der Ostschweiz und im Mittelland im Vergleich zu typisch schweizerischen Namen mit sonst ähnlichem Bewerbungsprofil die Wohnungsbesichtigung zu 8-10 Prozentpunkten häufiger verweigert (statistisch signifikante Nettodiskriminierung). Personen mit arabischen, tamilischen und eritreischen Namen werden stärker diskriminiert als etwa solche mit serbokroatischen Namen. In der Untersuchung von NCBI Schweiz wurde bezüglich eritreischen bzw. albanischen Namen gar eine Nettodiskriminierung von 21 bzw. 15 Prozentpunkten nachgewiesen.

Anfragen um eine Besichtigung stellen lediglich die erste Phase in der Wohnungssuche dar. Weitere mögliche Diskriminierungen vom Einreichen der Bewerbungsunterlagen bis zur Auswahl der Mietenden sind zu erwarten.

In Deutschland, den USA und in anderen Ländern ist der Schutz gegen Diskriminierung für Mietende eine selbstverständliche Realität, welche längst gesetzlich verankert ist. So ist etwa in den USA seit 1968 ein weitgehender mietrechtlicher Diskriminierungsschutz im „Federal Fair Housing Act“ verankert. Seit 2006 schützt in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor Benachteiligungen wegen der Rasse und der ethnischen Herkunft im Wohnungsmietrecht.

Die Schweizer Bundesverfassung statuiert in Art. 8 ein Diskriminierungsverbot, das die Diskriminierung aufgrund der Herkunft untersagt. Konkrete privatrechtliche Grundlagen, welche die Möglichkeiten bieten, die Diskriminierung von Wohnungssuchenden zu verhindern, fehlen in der Schweiz jedoch noch.

Die Gewählte Stimme, ein Zusammenschluss von Ratsmitgliedern mit Migrationshintergrund, fordert eine Anpassung des Mietrechts und des Diskriminierungsschutzes sowie Beratungsstellen für Betroffene. „Da öfters mehrere Personen an der Wahl der Mietenden beteiligt sind, bestehen auch nach der Besichtigung viele Möglichkeiten für diskriminierendes Verhalten. Die Dunkelziffer der Diskriminierung ist erheblich, weil es an Transparenz fehlt“ sagt Ron Halbright. „Betroffene können in der Regel nur vermuten, dass ihre Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche aufgrund der Herkunft erfolgen, da die Entscheidungen nicht begründet werden müssen. Die Rechtsgleichheit ist in der Schweiz damit nicht gewährleistet.“

Kontakt:
Rupan Sivaganesan, Koordinator Gewählte Stimme, Kantonsrat Zug
079 911 22 22
Ron Halbright, Ko-Präsident NCBI
076 490 10 50